Schloss Bela

Seeplanung in Bela, Slowakei

Auftraggeber


Hotel Chateau Bela s.r.o, Bela 1, 943 53 Bela, Slowakei


Projektbeschreibung
Das Schloss Bela in der Slowakei wurde mehrere Jahre lang zu einem Hotel und Weingut mit ausgedehnter Parkanlage umgebaut. Innerhalb der Parkanlage befand sich ein trocken gefallenes, verlandetes Seebecken. Dieser große ehemals künstlich aufgestaute See sollte als landschaftlicher Teil des Freizeit- und Erholungsgeländes wieder hergestellt werden. Das gestalterische Gesamtkonzept für die Park- und Seenlandschaft wurde von Büro WKM Landschaftsarchitekten erarbeitet.
RBK wurde damit beauftragt eine Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung und Erweiterung des Sees zu erstellen.
Durchgeführte Arbeiten
Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie mussten zunächst Geländearbeiten durchgeführt sowie von Deutschland aus Recherchen unternommen werden um Informationen zu folgenden Bereichen zu gewinnen:

  • Klima
  • Geologie
  • Hydrogeologie
  • Bodenaufbau
  • Zustand der vorhandenen Bauwerke (Staudamm, Brunnen, Grundablass, etc.)
  • Kosten der Maßnahmen

Geländearbeiten: Aufnahme der geologischen Verhältnisse im Projektgebiet.

Die offen zugänglichen geologischen Karten der Umgebung von Bela waren schon mehrere Jahrzehnte alt und hatten einen sehr kleinen Maßstab. Daher nahm RBK Kontakt auf mit der Slowakischen Akademie der Wissenschaften, die sehr kooperativ war und die entsprechenden Ausschnitte einer kurz vor der Veröffentlichung stehenden geologischen Karte für das Projekt zur Verfügung stellte.

Nachdem die Daten zu den oben aufgeführten Bereichen vorhanden waren, konnten die Berechnungen für die Wasserhaushaltsgleichung (Niederschlagsspende, oberirdischer Zufluss, Versickerung über den Seeboden, Versickerung durch den Damm, Verdunstung der Wasseroberfläche, oberirdischer Abfluss) durchgeführt werden und damit die benötigte Wasserzufuhr für den See im Laufe eines Jahres bestimmt werden.
Die Ergebnisse der Arbeiten wurden in einer für den Laien verständlichen Form zusammengefasst und dargestellt und konnten somit dem AG als Entscheidungsgrundlage dienen.

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